„Welcher Personalchef stellt schon eine Bewerberin oder einen Bewerber ohne ein Interview ein?“

Der Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren haben im Frühling die revidierte „Verordnung über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen“ und die dazu gehörenden Richtlinien genehmigt. Ab den Passerelle-Prüfungen vom Sommer 2012 werden die neuen rechtlichen Grundlagen zur Anwendung kommen. Prof. Jürg Schmid, Präsident der mit der Revision beauftragten Arbeitsgruppe der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK), nimmt Stellung zu den Fragen von SBF-News.

Die Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschule gibt es nun seit 7 Jahren. Welche Erfahrungen und Überlegungen führten bereits nach relativ kurzer Zeit zur Totalrevision der Verordnung?

Die Passerelle-Prüfung war angelegt als eine einheitliche schweizerische Prüfung unter der Hoheit der SMK, analog der schweizerischen Maturitätsprüfung. Hausprüfungen an dazu autorisierten Schulen wie bei den gymnasialen Hausmaturen waren nicht vorgesehen. In letzter Minute wurden solche dann aber doch noch ermöglicht, allerdings ohne entsprechende Revision der Passerelle-Verordnung. Die Folge waren schlecht definierte Rekurswege, Unklarheiten über die Kompetenzen der beteiligten Institutionen und Gremien sowie fehlende Aufsichtsorgane.

Da bis 2009 nur 25 % der total rund 1700 Absolvent/innen einer Passerelle-Prüfung an den durch das SBF organisierten schweizerischen Prüfungen antraten und damit der grosse Rest Hausprüfungen war, ergab sich akuter Handlungsbedarf. Die neue Verordnung merzt die oben erwähnten Mängel aus und unterstellt die Hauspasserelle-Prüfung grundsätzlich dem gleichen kantonalen Organ, welches die Aufsicht über die gymnasialen Hausmaturen ausübt.

Auf inhaltlicher Ebene war ein deutlicher Mangel der „alten“ Passerelle-Prüfung, dass nur in einem Fach mündlich geprüft wurde. Sie war damit, salopp ausgedrückt, eine „Taubstummenprüfung“. Das ist nicht kompatibel mit dem Anspruch, die universitäre Studierfähigkeit von Berufsmaturand/innen festzustellen – welcher Personalchef stellt schon Bewerber/innen ohne ein Interview ein? Die neue Prüfungsform führt mündliche Prüfungen in der Muttersprache und in Mathematik ein und rückt damit die Passerelle-Prüfung der gymnasialen Matur ein gutes Stück näher. Da eine mündliche Prüfung andere Kompetenzen abruft als eine schriftliche, muss diese Erweiterung nicht primär als Erschwerung, sondern eher als Erhöhung der Erfolgschancen gesehen werden.

Bei der gymnasialen Matur sind die Leistungen im Fach Mathematik etwas verallgemeinernd ausgedrückt ein Problemfall. Ist das bei der „Passerelle“ auch so?

Bei der gymnasialen Matur ortet Franz Eberle („EVAMAR. Evaluation der Maturitätsreform 1995, Phase II“) nicht nur die Mathematik, sondern auch die Erstsprache als Problemfeld. Nicht zuletzt deshalb wird in diesen zwei Disziplinen bei der Passerelle neu auch mündlich geprüft. Natürlich sollten die Leistungen in Mathematik besser sein – besonders in Anbetracht der Tatsache, dass heute auch viele universitäre Studiengänge ausserhalb der traditionellen Naturwissenschaften Mathematik- und/oder Statistikvorlesungen enthalten, denken wir etwa an die Wirtschaftswissenschaften. Allerdings sind die Mathematikresultate stark abhängig vom Berufsmaturtyp: Lediglich die technischen Berufsmaturand/innen erzielen gesamtschweizerisch einen genügenden Durchschnitt, während der Schnitt gestalterischen Kandidat/innen deutlich unter 3 liegt. Hier beziehe ich mich auf den Bericht „Einfluss der Berufsmaturitätsrichtung auf den Prüfungserfolg bei Passerellenprüfungen in der Deutschschweiz“ von Martina Guggisberg.

Können Aussagen gemacht werden, welche jungen Erwachsenen den Weg über die Passerelle zum Universitätsstudium wählt?

Da müsste man sich zuerst über eine Typologie von Studienanfängern einig werden. Oberflächliche Beobachtungen deuten darauf hin, dass junge Männer mit technischen und kaufmännischen Berufen eher gut vertreten sind.

Kann man bereits Aussagen machen, ob die Passerelle-Absolventinnen und -Absolventen im universitären Studium dann effektiv auch bestehen?

Für schlüssige Aussagen ist es noch zu früh; die ersten Passerelle-Absolvent/innen können frühesten im Herbst 2008 einen Bachelor und frühestens im Sommer 2010 einen Master an einer Universität erworben haben. Den meisten Universitätsprofessorinnen und -professoren ist zudem wohl gar nicht bekannt, welche ihrer Studierenden via Passerelle zu ihnen gekommen sind!

Welche universitären Studienrichtungen wählen die Passerelle-Absolventinnen und -Absolventen hauptsächlich?

Von den total 1677 Absolvent/innen (bis 2009) einer Passerelle-Prüfung hatten 47 % eine Berufsmatur kaufmännischen und 36 % eine solche technischen Typs. Es ist deshalb zu vermuten, dass die wirtschaftlichen, naturwissenschaftlichen und technischen universitären Studiengänge, letztere auch an den ETH, bevorzugt gewählt werden.

Zu all diesen statistischen Fragen ist allerdings anzumerken, dass gesicherte Aussagen den integralen Zugriff auf die Personaldaten der Studienanfänger wie auch der Studienabgänger (mit und ohne Abschluss!) an allen schweizerischen Hochschulen voraussetzen, was kein triviales Problem ist.

Es bestehen Befürchtungen v.a. von Seiten des Gymnasiums, die (schmale) «Passerelle» könnte sich zu einer breiten «Strasse» entwickeln. Wie entgegnen Sie darauf?

Im Moment bewegt sich der Anteil der Passerelle-Absolvent/innen unter den universitär Studienberechtigten noch im mittleren einstelligen Bereich, Grund zur Panik besteht also nicht. Allerdings sollte die gymnasiale Matur der Normalzugang zur Universität bleiben: Sie allein ist mit ihrer breiten, nicht auf eine Fächergruppe hinzielende Ausbildung schon in der Anlage so konzipiert, dass sie zu einer generellen universitären Studierfähigkeit und Studierberechtigung führt.

Für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität bestehen keine Passerelle-Möglichkeiten, um an einer universitären Hochschule studieren zu können. Weshalb?

Während die Berufsmatura etabliert und weit verbreitet ist, ist das System der Diplom- bzw. Fachmittelschulen heterogener und in den verschiedenen Kantonen verschieden weit entwickelt bzw. etabliert. Die Frage nach einer Passerelle für Fachmaturand/innen wird aber sicher noch diskutiert werden.

Zum Schluss: Die Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschule ist ein bedeutendes Instrument für die in der Bundesverfassung geforderte Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz. Wo sehen Sie im gesamten System diesbezüglich noch Handlungsbedarf?

In der Frage nach der „inversen Passerelle“ – nämlich zum Fachhochschulzugang für Inhaber/innen einer gymnasialen Matur – gab es in letzter Zeit einige Fortschritte. Das letzte Wort ist aber in dieser Beziehung sicher noch nicht gesprochen.

Kontakt
Prof. Dr. Jürg Schmid
Universität Bern

Therese Steffen Gerber
SBF, Bereichsleiterin Bildung
T + 41 31 322 96 69

quelle: sbf.admin.ch

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